Jugendberufshilfe
Unser Team bei Helping Hands unterstützt junge Menschen auf ihrem Weg in den Berufsalltag.
Zukunftsoriente Jugendberufshilfe
Flexibilisierung, Globalisierung und zunehmende Digitalisierung führten zur Herausbildung von segmentierten Arbeitsmärkten. Die sich hieraus ergebenden Probleme des heutigen Arbeitsmarktes haben längst die jungen Menschen erreicht. In dem Maße, wie sich die Jugendphase verändert, verändern sich auch die Anforderungen an eine JBH, deren primäres Ziel die gesellschaftliche Integration durch den Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen darstellt. Eine zukunftsorientierte JBH muss sich auf die Anforderungen des Erwachsenenwerdens mit allen sich daraus ergebenden Fragen und Teilaspekten einlassen und gemeinsam mit den jungen Menschen Antworten finden. Unser Team von Helping Hands Jugendhilfe unterstützt beispielsweise junge Menschen bei ihrem Schulabschluss.
Unterstützende Jugendberufshilfe
Zielgruppe der JBH sind Jugendliche und junge Erwachsene (im Folgenden „junge Menschen“) mit einem besonderen Unterstützungsbedarf auf Grund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen, bei denen der Verbleib in der Schule bzw. der Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit gefährdet ist. In der Regel sind die jungen Menschen zu Beginn des Leistungs-angebotes im Alter zwischen 16 und 21 Jahren, können im Bedarfsfall aber auch jünger oder bis zu 27 Jahren alt sein.
Zielstellungen: Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit durch:
- Klärung der persönlichen Ausgangslagen und Kompetenzen,
- Stabilisierung und Stärkung der physischen, psychischen und kognitiven Leistungsfähigkeit,
- Entwicklung einer realistischen Berufswege- und Lebensplanung,
- Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen im Lebensumfeld und
- Ausprägung von Sozial- und Arbeitskompetenzen mit dem Ziel der Einmündung in weiterführende Angebote und Leistungen, Ausbildung oder Arbeit.
Jugendsozialarbeit (JSA) / Jugendberufshilfe (JBH) nach §13,2 SGB VIII
Bewusst angesiedelt im SGB VIII zielt die JSA/JBH auf mehr als nur die berufliche Integration und grenzt sich damit auch in ihrer originären Zielrichtung gegenüber den anderen Gesetzesgrundlagen wie dem SGB II (Überwindung der Hilfebedürftigkeit) und des SGB III (Vermeidung von Arbeitslosigkeit) ab. JSA/JBH stellt mit den ihr eigenen Instrumenten auf eine ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung ab, bei der die Integration in Arbeit einen Teilaspekt darstellt. Dieser An-spruch steht im Vordergrund, hierüber wird gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe hergestellt.
Weiter Informationen rund um das Thema Kinder- und Jugendhilfe finden Sie auf den Webseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.